Am 29. Juni 2023 hat das Rektorat das Amt eines Beauftragten gegen Antisemitismus an der Universität Münster eingerichtet und Ludger Hiepel für dieses neu geschaffene Amt erstmalig ernannt. 

Der Rektoratsbeauftragte gegen Antisemitismus initiiert und koordiniert präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus. Er ist in engem Kontakt und Austausch zur Jüdischen Gemeinde, der Stadt Münster (u.a. Beauftragter in Antisemitismusfragen, Geschichtsort Villa ten Hompel) und anderen Institutionen und Vereinen, die im Bereich von Antisemitismusprävention und Bildung aktiv sind, und fungiert als Ansprechpartner.

Die Universität Münster ist die erste in Nordrhein-Westfalen, die einen Beauftragten gegen Antisemitismus ernannt hat. Sie möchte auf diesem Feld besonders wachsam sein. Zusammen mit der Stadt Münster, die 2020 erstmalig einen Beauftragten in Antisemitismusfragen ernannt hat, beteiligt sie sich unter anderem an der Schaffung von nachhaltigen Strukturen gegen Antisemitismus.

Folgende zwei Veranstaltung werden regelmäßig angeboten.

Haindorf-Büste
© Ludger Hiepel

Haindorf-Lectures

Eine öffentliche Abendveranstaltung der Universität Münster in Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde Münster, dem Beauftragten in Antisemitismusfragen der Stadt Münster jeweils am 30. Januar.

Was ist Antisemitismus?

„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“

So lautet die am 26. Mai 2016 von der Vollversammlung der damals 31 Mitgliedsstaaten beschlossene Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA).

Die Arbeitsdefinition wird in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens angewandt und ist unter anderem für den Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus handlungsleitend. Der Zentralrat der Juden in Deutschland schreibt dazu: „Als Spitzenverband der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland unterstützen wir sie ausdrücklich und ermutigen Organisationen, Verbände, Vereine, Unternehmen und sonstige private und staatliche Einrichtungen dazu, die Definition im individuellen Kampf gegen Antisemitismus anzunehmen.“ (Zentralrat der Juden, Stand: 29.06.2023)

Beispiele für Antisemitismus und antisemitisches Handeln auf den Webseiten der Antisemitismusbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen (Sabine Leutheusser-Schnarrenberger).